Reklamationsverfahren

Reklamationsverfahren

Gibt es ein Problem oder ist ein Mangel an einem bei uns gekauften Produkt aufgetreten? Leider kann dies trotz all unserer Vorsichtsmaßnahmen manchmal vorkommen. Wir gewähren 2 Jahre Garantie auf die Ware. Wir werden versuchen, die Reklamation schnellstmöglich zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu bearbeiten.

Wie soll man in einem Reklamationsfall vorgehen

Zuerst kontaktieren Sie uns per E-Mail: info@sensorikpuzzle.de. Geben Sie den Grund der Reklamation an, bzw. beschreiben Sie den Mangel.

Sobald wir Ihnen antworten, verpacken Sie die Ware, sofern nicht anders angegeben, sorgfältig (damit sie unterwegs nicht beschädigt wird) und senden Sie diese an die unten angegebene Adresse. Der Sendung legen Sie den Kaufbeleg und das ausgefüllte Reklamationsformularbei. Die Ware immer komplett, inklusive Zubehör senden. Die Ware nicht per Nachnahme senden, diese wird nicht angenommen.

Adresse für die Zusendung von Reklamationen:

MUFFIK s.r.o.
Petrov nad Desnou 150, 788 16
Tschechische Republik

Tel.: +49 211 9462 4181
E-Mail: info@sensorikpuzzle.de

Reklamationsverfahren

Das Reklamationsverfahren bildet einen untrennbaren Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Online-Shops, der unter: www.sensorikpuzzle.de durch den Verkäufer: MUFFIK EUROPE s.r.o. betrieben wird, (im Folgenden nur „Verkäufer“ genannt), Ident.-Nr. 29035937, mit Sitz in Podolská 50, 147 00 Prag 4, und beschreibt das Vorgehen bei der Reklamation der gekauften Ware beim Verkäufer.

  1. Einleitende Bestimmungen

Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (nachfolgend „Reklamation“ genannt) sind stets im Einklang mit diesem Reklamationsverfahren zur Geltung zu bringen. Die durch dieses Reklamationsverfahren nicht geregelte Angelegenheiten richten sich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik. Der Verkäufer wird den Käufer in geeigneter Weise mit diesem Reklamationsverfahren vertraut machen und ihm auf Wunsch des Käufers in Textform aushändigen. Dieses Reklamationsverfahren steht im Einklang mit dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem Gesetz Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz in der jeweils geltenden Fassung.

Der Verkäufer haftet in folgenden Fällen nicht für Mängel:

  • wenn die Ware gebraucht ist und der Mangel dem Grad der Abnutzung entspricht, den die Ware bei Übernahme durch den Käufer hatte,
  • wenn der Mangel an der Ware durch Abnutzung entstanden ist, die durch normalen Gebrauch bedingt ist, oder wenn sich dieser aus der Beschaffenheit der Ware ergibt (z.B. Ablauf der Nutzungsdauer),
  • wenn der Mangel vom Käufer verursacht wurde und durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung entstanden ist,
  • wenn der Mangel auf ein äußeres Ereignis zurückzuführen ist, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt.

Die Reklamation ist nicht in den Fällen berechtigt, in denen der Mangel oder die Beschädigung auf folgende Weise entstanden ist:

  • nachweislich falsche Verwendung des Produkts (z.B. Verwendung entgegen der Gebrauchsanweisung oder entgegen den Anweisungen auf der Produktverpackung oder Verwendung entgegen den allgemein bekannten Verwendungsregeln des betreffenden Produkts, Betrieb mit falscher Netzspannung, Anschluss an unzulässige Stromquellen) oder durch andere unsachgemäße Handlungen des Benutzers;
  • nachweislich unbefugte Eingriffe in das Gerät, Naturkatastrophen, mechanische Beschädigungen des Produkts oder wenn die Siegel beschädigt oder entfernt wurden, falls das Produkt mit Siegeln versehen ist;
  1. Geltendmachung der Reklamation

Der Käufer hat das Recht, die Reklamation beim Verkäufer geltend zu machen, indem er die Ware an die Adresse: MUFFIK s.r.o., Petrov nad Desnou 150, 788 16, Tschechische Republik sendet.

Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass ihm das Recht auf die Geltendmachung der Reklamation zusteht, insbesondere muss er den Kaufbeleg, eine Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus der Mangelleistung vorlegen oder es auf eine andere glaubwürdige Weise belegen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen bereits in der Vergangenheit angezeigten Mangel geltend zu machen, wenn dafür ein angemessener Nachlass vom Kaufpreis gewährt wurde. Der Käufer ist verpflichtet, im Reklamationsantrag Kontaktinformationen anzugeben, insbesondere die genaue Adresse, an die das Produkt vom Verkäufer gesendet werden soll. Sollte die Geltendmachung der Mängelrechte für den Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten, insbesondere weil ein normaler Transport der Ware zum Ort der Geltendmachung der Reklamation nicht möglich ist oder die Ware montiert oder Bestandteil einer Immobilie ist, wird der Verkäufer den Mangel nach Absprache mit dem Käufer selbst vor Ort oder auf andere Weise beurteilen. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Verkäufer die erforderliche Mitwirkung zu leisten.

  1. Haftung des Verkäufers

Beim Verkauf von Waren ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Ware die angegebene Qualität, Menge, Maß und Gewicht hat. Die Ware muss mangelfrei sein und den technischen Standards entsprechen.

  1. Mängelhaftung und Gewährleistungsfrist

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden dafür, dass die Ware bei Erhalt mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Ware durch den Kunden ein Mangel, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übernahme mangelhaft war.

Dem Käufer stehen Mängelrechte gemäß diesem Artikel des Reklamationsverfahrens zu. Der Käufer kann die Lieferung einer neuen mangelfreien Ware nur verlangen, wenn dies wegen der Art des Mangels nicht unangemessen ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer nur den Ersatz des Teils verlangen. Wenn dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unangemessen ist, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos beseitigen zu lassen (siehe § 2169 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches).

  1. Der Verkäufer haftet nicht
  • für eine Ware, die wegen eines Mangels, für den ein niedrigerer Preis vereinbart wurde, für einen niedrigeren Preis verkauft wurde,
  • für die durch die bestimmungsgemäße Verwendung verursachte Abnutzung der Ware,
  • bei einer verwendeten Ware für einen Mangel, der dem Grad der Abnutzung entspricht, den die Ware bei Übernahme durch den Kunden hatte.

Ein Mangel, der durch unsachgemäße Montage oder sonstige unsachgemäße Inbetriebnahme der Ware verursacht wurde, wird für einen Mangel der Ware gehalten, wenn diese Montage oder Inbetriebnahme:

  • im Kaufvertrag vereinbart und von dem Verkäufer oder einer anderen Person unter der Verantwortung des Verkäufers durchgeführt wurden,
  • vom Kunden durchgeführt wurden und der Mangel auf fehlerhaften Angaben in der Montage- oder Inbetriebnahmeanleitung der Ware beruhte.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Kauf gebrauchter Waren beträgt die Frist zur Geltendmachung von Mängelrechten vierundzwanzig Monate. Dies gilt nicht, wenn die Parteien beim Kauf gebrauchter Waren diese Frist auf die Hälfte der gesetzlichen Frist verkürzt haben.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme durch den Kunden. Soll die gekaufte Ware ein anderer Unternehmer als der Verkäufer in Betrieb setzen, beginnt die Gewährleistungsfrist erst mit dem Tag der Inbetriebnahme der Ware zu laufen, wenn der Kunde die Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen nach Übernahme der Ware bestellt hat und die zur Erbringung der Leistung erforderliche Mitwirkung ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht hat. Der Beginn der Gewährleistungsfrist verschiebt sich somit nur, wenn alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Übernahme der Ware.

Die Zeit von der Geltendmachung der Mängelrechte bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde verpflichtet war, die Ware nach Abschluss der Reparatur zu übernehmen, wird nicht in die Gewährleistungsfrist einbezogen (siehe §1922 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Der Verkäufer ist verpflichtet dem Kunden eine Bestätigung darüber auszustellen, wann das Recht geltend gemacht wurde, wann die Reparatur durchgeführt wurde und wie lange es gedauert hat.

  1. Frist für die Geltendmachung von Reklamationen

Rechte aus der Mängelhaftung der Ware, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie während der Gewährleistungsfrist nicht geltend gemacht werden.

Der Verkäufer oder ein von ihm bevollmächtigter Mitarbeiter wird über die Reklamation unverzüglich, in komplizierten Fällen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware entscheiden und dies dem Kunden per E-Mail bestätigen. Diese Frist umfasst nicht die für eine fachmännische Beurteilung des Mangels erforderliche Zeit (siehe § 19 des Gesetzes zum Verbraucherschutz). Die Frist für die Bearbeitung von Reklamationen wird eingestellt, wenn der Verkäufer nicht alle für die Bearbeitung der Reklamation erforderlichen Unterlagen (Teile der Ware, andere Unterlagen usw.) erhalten hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, in kürzester Zeit zusätzliche Unterlagen vom Käufer anzufordern. Ab diesem Zeitpunkt ist die Frist bis zur Zustellung der angeforderten Unterlagen durch den Käufer eingestellt. Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach der Geltendmachung der Reklamation bearbeitet werden, es sei denn, der Verkäufer und der Kunde vereinbaren eine längere Frist. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die gleichen Rechte wie bei einem nicht behebbaren Mangel. Die Frist zur Erledigung der Reklamation beginnt am nächsten Tag nach der Geltendmachung der Reklamation (gemäß § 605 des Bürgerlichen Gesetzbuches, Nr. 89/2012 Slg.). Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Reklamation per E-Mail über die Abwicklung zu informieren.

Der Kunde kann sich beim Verkäufer selbst über das Ergebnis der Reklamation erkundigen. Bei Übernahme der Ware zum Reklamationsverfahren haftet der Verkäufer nicht für auf HD, Speichern oder sonstigen Informationsträgern gespeicherte Daten und Informationen des Käufers, die Teil der zur Reklamation übernommenen Ware sind, oder deren möglichen Verlust.

  1. Qualität bei der Übernahme

Der Verkäufer erklärt, dass er die Ware gemäß § 2161 Slg. an den Käufer übergibt, d.h. dass:

  • die Ware Eigenschaften hat, die der Käufer und der Verkäufer vereinbart haben, und wenn eine solche Vereinbarung fehlt, solche Eigenschaften, die der Verkäufer oder Hersteller beschrieben hat oder die der Käufer in Bezug auf die Art der Ware und auf Grund der durch sie durchgeführten Werbung erwartet hat,
  • die Ware für den Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für ihre Verwendung angibt oder für den eine derartige Ware üblicherweise verwendet wird,
  • die Waren in angemessener Menge, Maß oder Gewicht sind und die Waren den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Für den Fall, dass die Ware bei Übernahme durch den Käufer die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllt, hat der Käufer Anspruch auf Lieferung neuer mangelfreier Ware, sofern dies nicht aufgrund der Beschaffenheit der Ware unangemessen ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer nur Ersatz des Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten und die volle Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Ist dies jedoch aufgrund der Art des Mangels unangemessen, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich beseitigt werden kann, hat der Käufer das Recht auf kostenlose Mangelbeseitigung.

Tritt der Käufer nicht vom Vertrag zurück oder macht er das Recht auf die Lieferung mangelfreier neuer Ware, auf den Ersatz eines Teils oder auf die Reparatur nicht geltend, kann er einen angemessenen Nachlass von dem Kaufpreis verlangen. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auch dann, wenn der Verkäufer ihm keine mangelfreie neue Ware liefern, seinen Teil ersetzen oder die Ware reparieren kann, sowie wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft oder das Schaffen der Abhilfe erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher bereiten würde.

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ein Mangel, so gilt die Ware als mangelhaft bereits bei Erhalt.

  1. Mängelrechte

Ist der Mangel behebbar, wird es immer für eine unwesentliche Vertragsverletzung gehalten. In einem solchen Fall hat der Kunde das Recht auf die Beseitigung des Mangels durch Reparatur oder Ersatz der Ware, soweit dies wegen der Art des Mangels nicht unangemessen ist.

Kann der Mangel durch Reparatur nicht beseitigt werden, hat der Kunde das Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Ware. Kann der Mangel weder durch Reparatur, noch durch Lieferung einer neuen mangelfreien Ware beseitigt werden, hat der Kunde das Recht auf angemessene Minderung des Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag.

Beseitigt der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt er dem Käufer mit, dass er die Mängel nicht beseitigen wird, oder verweigert er die Mängelbeseitigung, kann der Käufer eine angemessene Minderung des Kaufpreises statt der Mangelbeseitigung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die getroffene Wahl kann vom Käufer ohne Zustimmung des Verkäufers nicht geändert werden.

Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung einer neuen Ware verlangen, wenn er die Ware nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat. Dies gilt nicht in den in § 2110 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. genannten Fällen.

Das Recht aus mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn der Käufer vor Übernahme der Ware wusste, dass die Ware einen Mangel hat, oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

Weist die Ware einen Mangel auf, aus dem sich für den Verkäufer Verpflichtungen ergeben, und wenn es sich um eine für einen niedrigeren Preis verkaufte Ware oder um eine gebrauchte Ware handelt, hat der Käufer anstelle des Rechts auf den Ersatz das Recht auf einen angemessenen Nachlass.

  1. Wiederauftreten von Mängeln

Der Kunde hat das Recht auf die Lieferung einer neuen Ware, auf den Ersatz eines Teils, auf einen angemessenen Nachlass vom Kaufpreis oder auf den Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn er die Ware wegen des erneuten Auftretens eines Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

Um ein Wiederauftreten des Mangels nach der Reparatur handelt es sich nur dann, wenn derselbe Mangel, der bereits mindestens zweimal während der Gewährleistungsfrist beseitigt wurde, erneut auftritt. Dies gilt nicht, wenn die Ware nach der vorherigen Reparatur einen anderen als den bisher reklamierten Mangel aufweist.

Eine Ware weist eine größere Anzahl von Mängeln auf, wenn sie zum Zeitpunkt der Reklamation mindestens drei behebbare Mängel aufweist.

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich alle Mitwirkung zu leisten, die zur Überprüfung der Existenz des reklamierten Mangels und zu dessen Beseitigung erforderlich ist (einschließlich der entsprechend erforderlichen Prüfung oder Demontage des Produkts).

Der Kunde ist verpflichtet, das komplette Produkt dem Verkäufer zu übergeben. Wird das Produkt nicht vollständig geliefert und ist die Vollständigkeit des Produkts erforderlich, um das Vorliegen des reklamierten Mangels festzustellen und/oder zu beseitigen, beginnt die Reklamationsbearbeitungsfrist erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das Produkt gemäß den Hygienevorschriften oder allgemeinen Hygienegrundsätzen sauber, einschließlich aller Bestandteile und Zubehörteile zu übergeben, die eine Überprüfung und Beseitigung des Mangels ermöglichen.

  1. Rücksendung der Ware aus der Reparatur

Der Verkäufer sendet das Produkt an die Adresse des Käufers, die der Käufer in der Aufforderungen zur Geltendmachung eines Mangels angeführt hat.

  1. Reklamationskosten und Streitbeilegung

Wird die Reklamation als berechtigt anerkannt, hat der Käufer Anspruch auf Ersatz der im Zusammenhang mit der Ausübung seines Rechts entstandenen Kosten.

Für den Fall, dass der Verkäufer die Reklamation als unbegründet ablehnt, kann sich der Käufer, oder nach Vereinbarung mit dem Verkäufer beide Parteien an einen Gerichtssachverständigen wenden und die Bearbeitung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens des Mangels verlangen.

Kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer keine Einigung zustande, kann sich der Käufer an das zuständige Gericht wenden.

  1. Schlussbestimmungen

Dieses Reklamationsverfahren tritt am 25.11.2022 in Kraft und hebt den bisherigen Wortlaut des Reklamationsverfahrens einschließlich aller Bestandteile und Anlagen auf.

Petrov nad Desnou, 25.11.2022